Praxis für Systemische Therapie / Beratung und Systemische Lerntherapie

     Praxis für Systemische Therapie
 Beratung und Systemische Lerntherapie

Herzlich Willkommen in der

Folgende Finanzierungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung

Nach § 35a SGB VIII übernehmen Jugendämter die Kosten für eine Lerntherapie, wenn die schulischen Probleme bereits zu einer psychischen Begleitsymptomatik geführt haben oder eine seelische Behinderung droht

Die Kosten müssen selbst getragen werden, sind jedoch unter Umständen als außergewöhnliche Belastung
in der Einkommen-
steuererklärung absetzbar.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

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